Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine
Geschäfts-
bedingungen

Stand 22.03.2017

Liebe Besucher der „Welt der Gifte“, damit Ihr Besuch bei uns für alle ein unvergesslich schönes Erlebnis ist, möchten wir Sie bitten, Rücksicht auf andere Besucher und auf die besonderen Bedürfnisse unserer Tiere zu nehmen. Überdies bitten wir Sie, die in unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthaltenen Regeln genau zu beachten, um Missverständnisse zu vermeiden und Verstöße auszuschließen.

ALLGEMEINE HINWEISE:

Die Räumlichkeiten der „Welt der Gifte“ ist Privatgelände. Wir üben für die Räumlichkeiten das Hausrecht aus. Den Anordnungen der Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung des Betriebes oder zur Durchsetzung der AGB ist jederzeit Folge zu leisten. Verstöße gegen die AGB bzw. Anordnungen der Mitarbeiter führen grundsätzlich zu einer Verwarnung und in  Wiederholungsfällen sowie in erheblichen Fällen zu einem Hausverbot. Zu den erheblichen Fällen zählen insbesondere:

  • Mutwillige Sachbeschädigung, Vandalismus
  • Die Androhung und Anwendung von körperlicher Gewalt
  • Diebstahl & Randalieren
  • Die Verunreinigung der Räumlichkeiten
  • Das Beschimpfen und Beleidigen von Besuchern und Personal
  • Das Mitführen von Waffen und Gegenständen, die als Waffen genutzt werden können
  • Das Mitführen und der Konsum von Drogen und Alkohol
  • Betteln
  • Das Mitbringen von exotischen Tieren jeder Art in Verkaufsabsicht.

Wer trotz der Aufforderung des Personals das Gebäude nicht verlässt, muss mit einer Anzeige wegen Hausfriedensbruchs rechnen. Das Eintrittsgeld wird in diesen Fällen nicht erstattet werden. Wir übernehmen keine Aufsichtspflichten gegenüber aufsichtsbedürftigen Personen. Informieren Sie die Ihnen anvertrauten Personen vor dem Besuch über die AGB. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern. Bei Besuchergruppen mit aufsichtsbedürftigen Personen ist die leitende aufsichtspflichtige Person der Gruppe verpflichtet, ihren Namen, die Institution oder Schule, der die Gruppe angehört und die Mobilfunknummer des mitgeführten Mobiltelefons der „Welt der Gifte“ mitzuteilen.
Veranstaltungen jeglicher Art bedürfen einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der „Welt der Gifte“.

ÖFFNUNGSZEITEN:

Der allgemeine Besuch der „Welt der Gifte“ ist nur innerhalb der vereinbarten Öffnungs- bzw. Duldungszeiten gestattet. Außerhalb der Öffnungszeiten ist das Verweilen auf dem Gelände nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung behalten wir uns vor, Strafanzeige wegen Hausfriedensbruchs zu stellen.

EINTRITTSREGELUNGEN:

Die „Welt der Gifte“ darf nur mit einer gültigen Eintrittskarte (Online-Ticket) betreten werden Jeder Besucher muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein. Die Eintrittskarte ist aufzubewahren, auf Verlangen vorzuzeigen, ggfs. zur Überprüfung auszuhändigen. Mit Verlassen des Gebäudes verlieren Eintrittskarten ihre Gültigkeit. Kinder unter 12 Jahren und solche Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die AGB zu beachten bzw. wegen ihres geistigen und körperlichen Zustandes der dauerhaften Aufsicht bedürfen, müssen sich stets in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person in unseren Räumlichkeiten bewegen. Mit Erwerb einer Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Leistung (z.B. die Präsentation bestimmter Tierarten). Wir behalten uns vor, mit Rücksicht auf unsere Tiere oder aus sonstigen Gründen (z.B. Wartungsarbeiten, den Zugang zu bestimmten Bereichen einzuschränken. Ein Weiterverkauf von Eintrittskarten sowie die kommerzielle Nutzung sind untersagt. Eintrittskarten, die unberechtigt erworben oder missbräuchlich genutzt werden, verlieren ihre Gültigkeit. Die betreffenden Personen werden künftig vom Betreten der Einrichtung ausgeschlossen. Wir behalten uns die Erstattung einer Strafanzeige sowie die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen vor.

SICHERHEITSHINWEISE:

SICHERHEITS-HINWEISE:

Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit alle Warnhinweise und Schilder. Bitte klopfen Sie nicht gegen Scheiben oder fassen ohne vorherige Zustimmung des Betreibers Ausstellungs- und Einrichtungsgegenstände an. Zuwiderhandlungen werden im Rahmen aller rechtlichen Möglichkeiten geahndet. Das Mitführen von Waffen (Pistolen, Messern, Ketten, Schlagringen etc.) ist nicht gestattet. Feuerpolizeiliche Vorschriften sind unbedingt zu beachten. Es dürfen keine brennbaren, explosiven, giftigen und ätzenden Gegenstände in das Gebäude gebracht werden. Personen, die erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinwirkung stehen oder sonst ein Sicherheitsrisiko darstellen, wird der Zutritt zu den Räumlichkeiten verweigert bzw. haben das Gebäude zu verlassen. Dasselbe gilt für Personen, denen Hausverbot erteilt worden ist. Ein Anspruch auf Erstattung des Eintrittsgeldes besteht nicht. Jede Straftat auf dem Zoogelände führt zur polizeilichen Anzeige durch den Betreiber.

RÜCKSICHT UND ORDNUNG:

Die Mitnahme von Fahrrädern, Laufrädern, Rollschuhen, Inline-Skates, Skatebords, Rollern (Scootern), Segways, Kraftfahrzeugen u. Ä. ist zu Ihrer eigenen Sicherheit untersagt. Ebenso ist das Spielen mit Bällen, Frisbee-Scheiben und Ballons verboten. Das Rauchen ist in unseren Räumen verboten. Nutzen Sie die bereitstehenden Abfallbehälter und vermeiden Sie die Verschmutzung der Besuchertoiletten durch Wegwerfen oder Liegenlassen von Hygieneartikeln auf den Boden. Bitte nutzen Sie hierfür ausschließlich die bereitstehenden Abfallbehältnisse. Das Mitbringen und der Verzehr von alkoholischen Getränken sind untersagt. Es ist untersagt, jegliche Teile der Einrichtungen zu beschriften, zu bemalen oder zu bekleben. Das Verrichten der Notdurft außerhalb der Toilettenanlagen ist verboten.

SCHADENSMELDUNG UND VERLUST VON GEGENSTÄNDEN:

Sollten Sie ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schadensfall vor dem Verlassen des Gebäudes direkt beim Betreiber. Melden Sie sich auch dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommnis vielleicht später ein Schaden entstehen könnte.
Gefundene Sachen sind beim Betreiber abzugeben. Verlorengegangene Gegenstände können beim Betreiber erfragt werden.

HAFTUNG:

Der Besuch der „Welt der Gifte“ erfolgt auf eigene Gefahr. Die „Welt der Gifte“ haftet für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit ihr, ihren gesetzlichen Vertretern Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Besucher vertrauen darf. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet die „Welt der Gifte“ und ihre Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch die „Welt der Gifte“ und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Vorschriften. Besucher haften für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser AGB oder jedem anderen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Personen (Kinder, Betreute etc.) entstehen. Sowohl der Zutritt als auch der Aufenthalt außerhalb der Öffnungszeiten ist verboten. Für Unfälle, die sich außerhalb der Öffnungs- und Duldungszeiten ereignen, haftet die „Welt der Gifte“ nicht. Der Betreiber behält sich bei Zuwiderhandlung eine Anzeigenerstattung wegen Hausfriedensbruchs vor. Die „Welt der Gifte“ haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen diese AGB entstehen.

MITBRINGEN VON TIEREN:

Die Mitnahme von Tieren ist nicht gestattet. Ausgenommen sind Blinden- und Führungshunde mit entsprechendem Nachweis.

UMGANG MIT UNSEREN TIEREN:

Versuchen Sie bitte nicht, die Aufmerksamkeit der Tiere durch lautes Rufen, Klopfen gegen Scheiben u. Ä. auf sich zu lenken. Halten Sie keine Stöcke oder Regenschirme in Reichweite der Tiere. Verzichten Sie außerdem auf Radios und ähnlich lärmerzeugende Tonquellen.

FILMEN UND FOTOGRAFIEREN:

 Ton-, Film-, Foto- und Videoaufnahmen dürfen nur zu privaten Zwecken erfolgen. Gewerbliche und kommerzielle Aufnahmen sind nur nach vorheriger Zustimmung durch die „Welt der Gifte“ erlaubt.

WERBUNG, VERKAUF UND AKQUISE:

 Das Auslegen oder die Ausgabe von Informationsmaterial jedweder Art ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der „Welt der Gifte“ ist verboten. Das Sammeln von Spenden, Musikdarbietungen, die Akquise von Vereinsmitgliedern oder Kunden und politische Veranstaltungen sind ohne vorherige schriftliche Zustimmung der „Welt der Gifte“ untersagt. SALVATORISCHE KLAUSEL Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen
Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den
unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für
eventuelle Regelungslücken.

SALVATORISCHE KLAUSEL:

Die Nichtigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen treten in erster Linie solche, die den unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise am ehesten entsprechen. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.

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