Betriebsordnung

Sehr geehrte Besucher,

wir bitten um Beachtung unserer Zoo-Ordnung, auch in Hinblick auf die Ihnen anvertrauten Kinder. Wir bitten Sie dringend, Ihre Aufsichtspflicht gewissenhaft zu erfüllen, um von vornherein Unfälle, Beschädigungen usw. zu verhindern.
Im Sinne Ihrer eigenen Sicherheit sowie der unseres Personals und der unserer Tiere, ist die Einhaltung folgender Regeln notwendig.

  1. Das Anfassen von Tieren und Exponaten ist nur bei vorheriger Erlaubnis seitens des Personals und unter deren Aufsicht erlaubt.
  2. Klopfen Sie nicht an die Scheiben und reizen / ärgern Sie die Tiere nicht.
  3. Bleiben Sie im Besucherbereich, übersteigen Sie keine Barrieren und betreten Sie die Räumlichkeiten nicht ohne vorherige Erlaubnis durch das autorisierte Personal.
  4. Kinder / Jugendliche unter 16 Jahren und Personen, die nicht über die notwendige Reife verfügen, die Zooregeln beachten zu können bzw. die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustands der dauerhaften Aufsicht bedürfen, dürfen sich nur in Begleitung einer volljährigen, aufsichtspflichtigen Person in den Räumlichkeiten der “Welt der Gifte” bewegen.
  5. Bitte nutzen Sie Einrichtungsgegenstände zweckgebunden und zerstören Sie diese nicht mutwillig. Abfälle sind nur in den dafür vorgesehenen Behälter zu entsorgen.
  6. Fahrräder, Roller, Laufräder, Inlineskates o. ä. sowie Musikgeräte dürfen nicht mitgeführt werden.
  7. Hunde dürfen mitgebracht werden, sofern der / die Besitzer die kontinuierliche Kontrolle während des gesamten Aufenthaltes gewährleisten kann.
  8. Das Fotografieren und Filmen ist nur bei vorheriger Erlaubnis durch das autorisierte Personal, zu privaten Zwecken und unter Einhaltung der Persönlichkeitsrechte der Besucher und Mitarbeiter gestattet.
  9. Das Bildmaterial darf sowohl im privaten Bereich als auch in Foren, die ausschließlich dem Wissensaustausch und Hobby im Bereich Fotografie / Zoos dienen, Verwendung finden. Die kommerzielle Nutzung und der Verkauf der Fotos in jeglicher Form bedarf einer vorherigen Anfrage und schriftlich verifizierten Vereinbarung mit den zuständigen Betreibern der “Welt der Gifte”. Dies schließt auch Datenbanken und Fotobörsen, in denen Sie Ihre Fotos kommerziell gegen Nutzungs-/Lizenzgebühren anbieten, ein. Die “Welt der Gifte” ist in diesem Fall nicht für die Einhaltung und das Vorliegen urheber- und/oder datenschutzrechtlicher Bestimmungen verantwortlich; dies liegt allein im Verantwortungsbereich derjenigen Person, welche die Fotos und Filmaufnahmen vornimmt. Die “Welt der Gifte” behält sich die kommerzielle und werbliche Verwendung von Motiven aus dem Zoo selbst vor.
  10. Besucher haften der “Welt der Gifte” für Schäden, die aus der Nichtbeachtung der Zoo-Ordnung oder jedem anderen leicht fahrlässigen Verhalten durch sie oder die von ihnen zu beaufsichtigenden Kinder / Hunde entstehen.
  11. Die “Welt der Gifte” haftet nicht für Schäden, die dem Besucher aus Verstößen gegen die Zoo-Ordnung entstehen.
  12. Weisungen der autorisierten Mitarbeiter zur Aufrechterhaltung des Zoobetriebes / Durchsetzung der Zoo-Ordnung ist unmittelbar Folge zu leisten. Verstöße gegen die Zoo-Ordnung können mit einem Verweis aus den Räumlichkeiten (ohne Rückerstattung der Kosten) geahndet werden.

Stand: 25.09.2021

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